Externe Feststellungsprüfung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der externen FSP am STK Check-up Liste
Hast du eine Vormerkung und den Antrag auf die Meldung zur externen FSP am STK bei einer Hochschule beantragt? | JA | Aktuell gültige Zulassung bzw. Vormerkung einer Hochschule. | ![]() |
NEIN | In diesem Fall musst du dich im Vorfeld bei einer Hochschule um eine Vormerkung bewerben. | ![]() |
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Hast du einen Nachweis über Kenntnisse in der deutschen Sprache, die mindestens dem Niveau B1 des GER entsprechen? | JA | Folgende Zertifikate werden akzeptiert: z.B. DSH-1, TestDaF 4x3, Goethe-Zertifikat B1. |
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NEIN | Entsprechende Deutschkenntnisse sind zuvor zu erwerben und nachzuweisen | ![]() |
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Haben Sie bereits ein Studienkolleg in Deutschland besucht bzw. eine FSP abgelegt? | JA | Wenden Sie sich an die Leitung Ihres bisherigen Studienkollegs. | ![]() |
NEIN | Bitte Vormerkung und Meldung einer Hochschule beantragen. | ![]() |
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Falls Sie alle o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich für die externe FSP anmelden |
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Angabe der Option (A,B,C oder D) an:
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Prüfungsoptionen
Schriftlich | Schriftlich | Schriftlich | Mündlich | |
Option A | Deutsch | Mathe | Physik | Chemie |
Option B | Deutsch | Mathe | Physik | Informatik |
Option C | Deutsch | Mathe | Chemie | Physik |
Option D | Deutsch | Mathe | Informatik | Physik |
Kosten
Prüfungsgebühr: | 200,00 EUR |
Zahlungsfrist Sommersemester | 1. Januar |
Zahlungsfrist Wintersemester | 1. Juni |
Achtung!
Eine Zulassung zur externen Feststellungsprüfung ist grundsätzlich an eine direkt anschließende Studienaufnahme gebunden.
Die FSP kann nur zwei Mal insgesamt abgelegt werden.

