Ausländische Studienbewerber und deutsche Studienbewerber mit ausländischem Bildungsnachweis müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der DSH (oder des TestDaF).
Durch die Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kanditaten nachweisen, daß sie sowohl in allgemeinsprachlicher als auch in wissenschaftssprachlicher Hinsicht befähigt sind, das geplante Fach mit Aussicht auf Erfolg zu beginnen.
Der Teil Deutsch der Feststellungsprüfung ist mit der DSH identisch.