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FTX von Zweck der Prüfung

  • Ausländische Studienbewerber und deutsche Studienbewerber mit ausländischem Bildungsnachweis müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der DSH (oder des TestDaF).

    Durch die Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kanditaten nachweisen, daß sie sowohl in allgemeinsprachlicher als auch in wissenschaftssprachlicher Hinsicht befähigt sind, das geplante Fach mit Aussicht auf Erfolg zu beginnen.

    Der Teil Deutsch der Feststellungsprüfung ist mit der DSH identisch.

  • FTX von Registrierung

  • Die DSH des Studienkollegs Karlsruhe ist bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache  (FaDaF) gemäß § 3 Abs. 1 i.V. mit Abs. 6 der 'Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an Hochschulen" (RO-DT) mit Datum vom 09.06.05 registriert.

  • FTX von Prüfungsbeispiele

    FTX von Inhalte der Prüfung / Gewichtung der Prüfungsteile

  • Wichtig: Bei internen Teilnehmern der Kurse D2 und D3 am Studienkolleg Karlsruhe geht die Semesterleistung (Vorleistung) in jedem Prüfungsteil zu 1/3 in die Prüfungsleistung ein.
    Die Bewertung der in der DSH erbrachten Leistung erfolgt in drei Stufen: DSH-1, DSH-2, DSH-3. Was diese Stufen bedeuten, erfahren Sie hier.
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    Teilnehmer der Kurse D2 und D3 mit einer Semesternote unter 67 % können auf Wunsch die DSH ohne Einrechnung der Vorleistungen ablegen.
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    Teilnehmer der Kurse D1 mit einer Semesternote besser als 80 % können mit Zustimmung des Kursleiters ebenfalls als Externe an der DSH teilnehmen.
  • DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
    Title Registration Examiner Semester