Zweck der Prüfung
Ausländische Studienbewerber und deutsche Studienbewerber mit ausländischem Bildungsnachweis müssen vor Beginn des Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen der DSH (oder des TestDaF).
Durch die Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kanditaten nachweisen, daß sie sowohl in allgemeinsprachlicher als auch in wissenschaftssprachlicher Hinsicht befähigt sind, das geplante Fach mit Aussicht auf Erfolg zu beginnen.
Der Teil Deutsch der Feststellungsprüfung ist mit der DSH identisch.
Registrierung
Die DSH des Studienkollegs Karlsruhe ist bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF) gemäß § 3 Abs. 1 i.V. mit Abs. 6 der 'Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an Hochschulen" (RO-DT) mit Datum vom 09.06.05 registriert.
Prüfungsbeispiele
1. Textproduktion (pdf-Dokument)
2. Hörverstehen
Sprecher: Ksenija Fazlic-Walter, Dr. Wolfgang Wegner
Musik: KIT-Hymne, Version von MetalMint, Prof. Dr. Gregor Snelting
Produktion/Technische Realisation: Dr. Wolfgang Wegner
3. Leseverstehen (pdf-Dokument)
4. Grammatik (pdf-Dokument)
Inhalte der Prüfung / Gewichtung der Prüfungsteile
Wichtig: Bei internen Teilnehmern der Kurse DB110 (Ziel: DSH-1), DB220 und DB210 am Studienkolleg Karlsruhe geht die Semesterleistung (Vorleistung) in jedem Prüfungsteil zu 1/3 in die Prüfungsleistung ein.
Die Bewertung der in der DSH erbrachten Leistung erfolgt in drei Stufen: DSH-1, DSH-2, DSH-3. Was diese Stufen bedeuten, erfahren Sie hier.
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Teilnehmer der Kurse DB110, DB220 und DB210 mit einer Semesternote unter 67 % können auf Wunsch die DSH ohne Einrechnung der Vorleistungen ablegen.
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Teilnehmer der Kurse DB120 als Externe an der DSH teilnehmen. Dazu ist ein Formular auzufüllen, dass Ihnen Ihre Kursleiterin / Ihr Kursleiter gibt.
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Alle Teilnehmer an der DSH müssen die Prüfungsgebühr (110,- EUR) bezahlen, also auch die Kursteilnehmer.