Für die Zulasung zum Studium an einer Universität ist die Hochschulzugangsberechtigung in Form von z.B. Abitur oder Fachhochschulreife in der Regel eine Grundvoraussetzung. Um auch Berufstätigen ohne Hochschulzugangsberechtigung den Zugang zu ermöglichen, hat das Ministerium für Wissenschaft Forschung und Kunst (MWK) die Verordnung über den Zugang Berufstätiger zum Studium (BerufsHZVO) erlassen. Dadurch können nun Personen, welche die unter "Voraussetzungen und Zulassung" genannten Voraussetzungen erfüllen, bei der Hochschule einen Antrag auf Festellung der fachlichen Entsprechung ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung mit dem gewählten Studiengang stellen.
Was ist der Hochschulzugang für Berufstätige?
Wer darf die Prüfung am Studienkolleg des KIT ablegen?
Studienkolleg des KIT werden nur Bewerber für naturwissenschaftliche und technische (ingenieurwissenschaftliche) Studienrichtungen geprüft. Bewerber an allen Hochschulen in Baden Württemberg können sich hier prüfen lassen.
Bewerber für andere Studienrichtungen können sich am ISZ Heidelberg anmelden.
Die Teilnahme an der Prüfung muss jährlich bis zum 01. Februar bei der zuständigen Hochschule für das folgende Wintersemester und bis zum 01. August für das folgende Sommersemester schriftlich beantragt werden.
Voraussetzungen und Zulassung
Das Studienkolleg am KIT führt jährlich im Mai auf Grundlage der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO) die Eignungsprüfung für den Zugang Berufstätiger zum Hochschulstudium durch.
Die Teilnahme an der Prüfung muss jährlich bis zum 01. Februar bei der zuständigen Hochschule für das folgende Wintersemester und bis zum 01. August für das folgende Sommersemester schriftlich beantragt werden.
Die Bewerber müssen zunächst mit der Universität Kontakt aufnehmen, an der sie studieren möchten. Das jeweilige Studierendensekretariat informiert die Bewerber über die Zulassungsvoraussetzungen und berät die Bewerber bei der Studienfachwahl. Die zulassende Universität entscheidet über die Teilnahme an der Eignungsprüfung für Berufstätige und meldet die Bewerber dann zur Prüfung an.
Erst nach einem Gespräch mit dem Fachstudienberater erfolgt beim Studienkolleg das Beratungsgespräch über die Prüfungsinhalte.
Eine direkte Anmeldung zur Eignungsprüfung am Studienkolleg Karlsruhe ist nicht möglich. Die Anmeldung muss durch die Universität erfolgen.
Informationen zum Verfahrensablauf für beruflich qualifizierte Bewerber finden Sie auf den Seiten des zib unter: http://www.kit.edu/studieren/6773.php
Die Prüfung ist kostenpflichtig. Derzeit beträgt die Prüfungsgebühr 80.- €. Dieser Betrag ist bei der Meldung zur Prüfung fällig und kann bei Rücktritt oder Verhinderung nicht zurückbezahlt werden. Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Karlsruhe Kontonummer: 66001508, BLZ: 66000000, Vermerk: PSP2003600031-EP+Name des Prüflings).
Am Studienkolleg Karlsruhe bzw. am MINT-Kolleg BW in Stuttgart und Karlsruhe finden ab Oktober 2011 studienvorbereitende Veranstaltungen statt. Soweit diese eignungsprüfungsrelevant sind, kann nach Maßgabe der verfügbaren Plätze an diesen (kostenpflichtigen) Unterrichtsmaßnahmen teilgenommen werden.
Gliederung und Form der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung besteht laut BerufsHZVO aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung umfasst drei Klausuren mit einer Dauer von jeweils 120 Minuten:
- Deutsch: Schreiben eines Aufsatzes
- Englisch: Übersetzung aus dem Englischen und Fragen zum Verständnis eines englischsprachigen Textes
- Fachspezifische Prüfung: Sie enthält Aufgaben, die mit dem gewählten Studienfach in Verbindung stehen.
Die mündliche Prüfung bildet ein Prüfungsgespräch, das ca. 30 Minuten dauert. Inhalt des Prüfungsgesprächs sind Fragen zum Berufsweg, zum angestrebten Studienziel, zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen.

